Jahresabschlüsse Karlsruhe

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Aufgrund divergierender Gesetzgebung werden die Unterschiede zwischen Steuerrecht und Handelsrecht zunehmend größer und zwingen bei entsprechender Konstellation zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz. 


Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren und anderseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren.


Ich unterstütze Sie als Ihr Steuerberater in Karlsruhe bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehe auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren meine Mandanten auch von meiner über lange Jahre aufgebauten Reputation.


Bestandteile der von mir erstellten Jahresabschlüsse sind sogenannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Plausibilitätsprüfungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilätsbeurteilungen. Die Bandbreite reicht von "einfachen" Bescheinigungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einse Bestätigungsvermerks nahekommen.


Die Erstellung von Einnahmeüberschussrechnungen erfolgt unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften. Dem Auftrag entsprechende Berichte und Bescheinigungen können hinzugefügt werden.

Leistungen im Überblick:


  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht 
  • Überschussermittlung für Einzelunternehmer, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften 
  • Anfertigung von Erstellungsberichten mit cash-flow-Analysen 
  • Erstellung und Pflege des Anlageverzeichnisses 
  • Erläuterungen zu Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen 
  • Erstellung von Mehrjahresvergleichen Erstellung eines Anhangs für Kapitalgesellschaften 
  • Mitwirkung bei der Verfassung von Lageberichten 
  • Führung der Kapitalkonten bei Personengesellschaften 
  • Erarbeitung von Kennzahlen 
  • Aufstellung und Darstellung von Kapital-(Finanz-)flussrechnungen 
  • Individuelle Jahresabschlussbesprechung 
  • Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger, soweit gesetzlich vorgeschrieben

Ihr Steuerberater Karlheinz Ulrich in Karlsruhe

Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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